Die (personenbezogenen) Straßenbenennungen in Detmold (außer Kernstadt)
Verfasser: Tim Rieke, Detmold, 18.11.2020
Diese Liste verzeichnet die im weitesten Sinne (auch: Personengruppen, spezifische Einrichtungen) personenbezogenen Straßennamen der Stadt Detmold. Sie bezieht sich allein auf die ehemals selbständigen Gemeinden (des Landkreises Detmold bzw. zuvor des Amtes Detmold) bzw. heutigen Ortsteile. Für die Kernstadt liegt bereits eine Zusammenstellung als Publikation vor.
Dabei wurde unterschieden zwischen Benennungen, bei denen die Personen (bzw. Personengruppen oder sonstigen Namensgeber) einen spezifischen lokal(geschichtlich)en Bezug aufweisen oder eine besondere Bedeutung speziell für Detmold haben, und solchen Namen mit überregionalem Bezug. Der erstgenannte Bereich wurde ausführlicher bearbeitet. Dort gibt es eine Spezialkategorie von Straßennamen, die sich von den ältesten Hofstätten bzw. den entsprechenden bekannten Familien der Ortsteile ableiten.
Zuständig für die Namensgebung in den heutigen Ortsteilen der Stadt Detmold waren zunächst die Gemeinderäte der entsprechenden Bauerschaften, teilweise wurden Benennungen aber in Haupt- oder Wegeausschüssen entschieden, selten gar in Finanz- oder Kulturausschüssen. Häufig gab es diesbezüglich keine klar geregelten Zuständigkeiten, selbst innerhalb einzelner Benennungs-Gegenstände nicht. Gerade Straßennamen, die sich auf alte Flurbezeichnungen oder – wie häufig der Fall – auf alte bzw. die ältesten Hofstätten eines Ortes beziehen, wurden aber nicht förmlich beschlossen, sondern bildeten sich gewissermaßen in Prozessen von langer Dauer selbst heraus, indem sie als Teil der Alltagspraxis tradiert wurden, ohne zwangsläufig offiziell fixiert zu sein. Teilweise gingen die Namen fast unbemerkt in den offiziellen Korpus über und „bürgerten sich ein“, ohne dass immer konkrete politische Beschlussfassungen vorliegen, die die alten Bezeichnungen bestätigten. Ein Weg, an dem – als fiktives Beispiel – ein Hof Grote lag oder der zu diesem Hof führte, wurde in der Kommunikation als „Weg zu/bei Grote“ oder „Grotes Weg“ und irgendwann dann etwa zum „Grotenweg“. Einige Wege befanden sich noch lange in Privatbesitz und wurden erst in den 1950er- und 1960er-Jahren von den Mitgliedern der letzten Generation, die die alten Hofstätten noch klassisch bewirtschaftete, ausgebaut. Besonders in diesen Fällen ist nicht immer eindeutig zu sagen, inwiefern die damaligen Gemeinden überhaupt rechtliche Möglichkeiten zu einer Benennung gehabt hätten.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch der Übergang von den alten lippischen Kolonatsnummern zu den modernen Adressen. Erstere befanden sich in vielen Gemeinden bis in die 1950er- und teilweise 1960er-Jahre hinein in Benutzung. Häufig gestaltete sich der Wandel über eine Zwischenstufe, indem zuerst die alten Hof-Nummern mit Straßennamen kombiniert wurden. In einer Straße mit nur zwei Häusern konnten diese also im Extremfall theoretisch die Hausnummern 100 und 300 tragen. Erst in einem zweiten Schritt erfolgten dann die Neunummerierungen. Dies kann im Einzelfall eine Erleichterung sein, um die Konkordanz zwischen alter Kolonatsnummer und späterer bzw. auch heutiger Adresse herzustellen. Ein entsprechendes Verzeichnis scheint nur für Heidenoldendorf vorzuliegen.
Einen großen Einschnitt markierte für die Straßenbenennungen die kommunale Gebietsreform 1969/1970, im Zuge derer die Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben mussten und als Ortsteile in die neue Stadt Detmold eingegliedert wurden. Da im neuen Stadtgebiet jeder Straßenname aus organisatorischen, sicherheits- und verwaltungstechnischen Gründen nur einmal vorkommen durfte, waren zahlreiche Umbenennungen nötig, um die Doppel- und Mehrfachbenennungen (Hauptstraße, Kirchweg, Friedshofsweg, Bergstraße, usw. in fast allen Gemeinden) zu tilgen.
Diesen Prozess durften die Gemeinden ab 1968/1969 grundsätzlich eigenmächtig gestalten, da die verantwortlichen politischen Akteure von Stadt und Kreis zwar auf zügige Erledigung drängten und meistens die umzubenennenden Straßen bestimmten, den jeweiligen Gemeinden aber zumindest die Erarbeitung der neuen Namensvorschläge selbst überließen. Die Gemeinden gingen damit sehr unterschiedlich um: Einige nutzten diese Möglichkeiten engagiert aus, andere wollten die Benennungen den politischen Gremien der neuen Gesamtstadt überlassen, wieder andere ließen die Zeit verstreichen oder beharrten sogar bis zuletzt darauf, dass die Doppelbenennungen würden bestehen können – möglicherweise in Weiterführung der mancherorts allgemein kritischen Abwehrhaltung gegenüber der Gebietsreform als solcher. Durch Verzögerungen gelang es letztlich nicht, bereits zum 01.01.1970 – wie eigentlich angestrebt und bspw. von der Post und anderen Institutionen gefordert – die Umbenennungen abzuschließen.
Noch im Frühjahr 1970 wurden Varianten verändert, einzelne Namen hinzugefügt oder weggelassen, ehe sich schrittweise das neue Namenskorpus herausbildete. Koordiniert wurde das Vorgehen nun seit Januar insgesamt vom städtischen Beigeordneten Benning (vormals Amtsdirektor des Amtes Detmold-Land). In dieser Phase ist es nach bisherigem Kenntnisstand jedoch sehr schwierig, die Federführung bei den einzelnen Veränderungen den unterschiedlichen Akteuren zuzuweisen und etwaige Einflussnahme herauszufiltern. Teilweise soll es speziell ab Anfang 1970 in den Gemeinden Treffen mit Heimatkundigen gegeben haben, deren Vorschläge dann von Benning in die Listen eingearbeitet wurden. Viele Abläufe blieben aber wohl informell. Letztlich entstanden mehrere Entwürfe, die wichtigsten aus dem Februar, März und Juli 1970. Für diesen letzten Entwurf regte der neue Rat der Stadt Detmold nochmals eine leichte Überarbeitung an, Ende des Monats genehmigte er die abschließende Version des neuen Straßenverzeichnisses und dieses konnte somit zum 01.10.1970 – mit 405 Umbenennungen, wie die Zeitungen vermeldeten – in Kraft treten.
Für die neuen Straßenbenennungen oder etwaige Umbenennungen seit 1970 sind nun jeweils die Gremien der Gesamtstadt zuständig. Schon am 15.07.1971 delegierte der Stadtrat sein Benennungsrecht in einem Grundsatzbeschluss zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen an den Bauausschuss, später als Bau- und Planungsausschuss firmierend. Die Zuständigkeit wechselte im Folgenden und liegt mittlerweile seit einiger Zeit beim Stadtentwicklungsausschuss. Aktuell sieht das Prozedere grundsätzlich so aus: Der jeweilige Ortsvorsteher wird von der Verwaltung über anstehende (Um-)Benennungen informiert und erarbeitet entsprechende Vorschläge – trägt damit eine sehr einflussreiche Rolle. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt darüber ab. Sobald es jedoch eine Gegenstimme gibt (was anfangs eventuell nicht ganz konsequent umgesetzt wurde?), muss sich der Rat mit dem Thema befassen. Seit 2016 sollen im Zuge neuer Leitlinien bei Benennungen die Geschlechtergerechtigkeit stärker zum Zuge kommen und vermehrt Frauen mit Straßenehren bedacht werden. Gleichzeitig ist mehr Beteiligung der Bürger angestrebt, die nun bei neuen Benennungen aufgefordert sind, ebenfalls Vorschläge einzureichen.
Mit einem Klick auf den Straßennamen öffnet sich das Informationssystem zu den Straßennamen
AB - Adressbuch
BBP - Bebauungsplan
KKH - Kreiskrankenhaus
LKH - Landeskrankenhaus
LAV NRW OWL - Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe
LM - Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde
LR - Lippische Regesten, bearb. v. Otto Preuß u. August Falkmann, 4 Bd., Detmold/Lemgo 1860-1868
LZ - Lippische Landes-Zeitung
StA DT - Stadtarchiv Detmold
VEP - Verkehrserschließungsplan